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Um klar zu sehen, genügt ein Wechsel der Blickrichtung.

Antoine de Saint-Exupéry

Nutzungsbedingungen

Um klar zu sehen, genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung

Antoine de Saint-Exupéry

Anwendungsbereich / Geltung

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AGB Mental Coaching

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mental Coaching

BEWEGUNGSDIMENSION Eri Trostl

 

 

I. Geltung

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes von mir – auch zukünftig – geschlossenen Vertrages und gelten ausschließlich.

2. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Dienstberechtigten (im Folgenden: Klienten), die ich nicht ausdrücklich schriftlich anerkenne, sind unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ich ihnen im Einzelfall nicht widerspreche.

II. Angebot, Zustandekommen des Vertrags,

Leistungsbeschreibung, Leistungsanpassung

1. Mein Dienstleistungsangebot auf ist freibleibend. Änderungen im Leistungskonzept bei gleichwertiger Qualität bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte.

2. Das Coaching-Konzept basiert auf zeitlich und räumlich flexibler und individueller Coaching-Terminierung mit mir als betreuendem Mental Coach (im Folgenden MC). Die Termine werden im Normalfall auf 1-6 Monate fixiert. Kurzfristige Änderungen oder Stornierungen siehe V. Nach meinen Erfahrungen sind für eine effektive Umsetzung und Wirkung der Coaching-Ziele idealerweise 3 bis 7 Einheiten von mindestens 90-120 Minuten erforderlich. Optimalerweise finden die Termine im Abstand von 2-4 Wochen statt.

3. Mit Abschluss der und jeweiliger Auftragserteilung, die einzelnen Coaching-Einheiten betreffend, erklärt der Klient verbindlich, das Mental-Coaching-Programm sowie die jeweilige gebuchte Coaching-Einheit wahrnehmen zu wollen. Die schriftliche Auftragserteilung ist ein bindendes Angebot. Ich bin berechtigt, das in der Auftragserteilung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich durch Auftragsbestätigung oder durch Abhalten der Coaching-Einheit an den Klienten erklärt werden.

4. Alle Nebenabreden und Zusagen werden erst durch schriftliche Aufnahme in die Auftragsbestätigung, in den Vertrag oder eine sonstige schriftliche Bestätigung wirksam.

5. Die individuellen Coaching-Einheiten und der Coaching-Ort werden mit dem Klienten jeweils schriftlich vereinbart. Telekommunikative Übermittlung, z.B. eMail, Telefax, SMS genügt.

III. Preise

1. Meine allgemeinen Preisangaben (z.B. Flyer, Internet) sind freibleibend.

2. Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Stundenhonorar erhöht sich jährlich um drei Prozent. Ab 90 Min wird jede weitere 15 Min. Einheit entsprechend nachberechnet.

3. Fahrtkosten zu unserem Kooperations-Coaching-Raum sind frei. Fahrtkosten bei Fahrten zum Klienten werden mit 0,50 € / km zzgl. MwSt. nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzug

1. Mangels abweichender Vereinbarung sind meine Rechnungen in vollem Umfang sofort nach Erbringung der Trainingseinheit, Rechnungsstellung oder Eintritt des Annahmeverzugs zur Zahlung fällig.

2. Ist die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht erfolgt, kommt der Klient ohne weitere Erklärungen von mir in Zahlungsverzug und ich bin berechtigt, pauschale Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem gemäß § 247 BGB maßgeblichen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf die noch offene Forderung zu verlangen. Spätestens tritt Zahlungsverzug ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bzw. einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung die Zahlung erfolgt.

3. Mir ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist; in diesem Fall bin ich berechtigt, diesen geltend zu machen.

4. Gerät der Klient mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug oder wird ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, bin ich unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Klienten sofort fällig zu stellen und sämtliche Leistungen zurückzubehalten.

V. Stornierung, Umbuchung

1. Bei Stornierungen, Umbuchungen (Umbuchen auf ein anderes Datum oder eine andere Uhrzeit) durch den Klienten, gleich aus welchem Grund, die spätestens 48 Stunden (Wochenende und Feiertage ausgenommen) vor veeinbarter Coaching-Einheit bei mir schriftlich eintreffen, z.B. eMail, Telefax genügt, wird ein unentgeltliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Bei kurzfristigen – weniger als 48 Stunden (Wochenende und Feiertage ausgenommen) vor der vereinbarten Coaching-Einheit – Stornierungen oder Umbuchungen des Klienten sind 100 % des Honorars zu entrichten, wenn kein Ersatz-Klient gebucht bzw. angegeben wird. Bei Fernbleiben des Klienten von der Coaching-Einheit sind ebenfalls 100 % des Honorars zu entrichten. Umbuchungen und Stornierungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform (telekommunikative Übermittlung, z.B. eMail, Telefax, genügt) und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch meine schriftliche Rückbestätigung. Nach Beginn der Kurseinheit ist dem Klienten eine Umbuchung bzw. Stornierung versagt.

VI. Kündigung

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Dienstleistungsvereinbarung beidseitig  schriftlich kündbar. Das zwischen den Parteien bestehende Coaching-Dienstleistungsverhältnis endet nach maximal 7 Coaching-Einheiten pro Coaching-Thema.

VII. Garantie, Haftung, Haftungsbeschränkungen

1. Garantien im Rechtssinne, insbesondere eine Garantie den Coaching-Erfolg betreffend, erhält der Klient von mir nicht.

VIII. Gegenansprüche, Übertragbarkeit

1. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Klienten auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

2. Der Klient hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgetellt wurden oder durch mich anerkannt wurden.

3. Der Klient kann Rechte aus mit mir geschlossenen Verträgen nur mit meiner Zustimmung übertragen oder Abtretungen von Ansprüchen vornehmen.

IX. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

2. Als Erfüllungsort für die von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen und als alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis wird, soweit Vereinbarungen hierüber gesetzlich zulässig sind, München vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Klient keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Ich bin jedoch nach meiner Wahl berechtigt, am Sitz des Klienten zu klagen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. der Vereinbarungen mit dem Klienten einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

AGB Personal Training

Allgemeine Geschäftsbedingungen

PREMIUM PERSONAL TRAINING

BEWEGUNGSDIMENSION Eri Trostl    

 

 

I. Geltung

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes von mir – auch zukünftig – geschlossenen Vertrages und gelten ausschließlich.

2. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Dienstberechtigten (im Folgenden: Klienten), die ich nicht ausdrücklich schriftlich anerkenne, sind unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ich ihnen im Einzelfall nicht widerspreche.

II. Angebot, Zustandekommen des Vertrags,

Leistungsbeschreibung, Leistungsanpassung

1. Mein Dienstleistungsangebot auf Grundlage des Eri Trostl PREMIUM-PERSONAL-TRAININGS-Konzepts® (im Folgenden ET-PPTK) ist freibleibend. Änderungen im Leistungskonzept bei gleichwertiger Qualität bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte.

2. Das ET-PPTK basiert auf zeitlich und räumlich flexibler und individueller Trainingsterminierung mit mir als betreuendem PREMIUM-PERSONAL-TRAINER® (im Folgenden PPT). Die Termine werden im Normalfall auf zwei Monate fixiert. Kurzfristige Änderungen oder Stornierungen siehe V. Nach unseren Erfahrungen sind für eine effektive Umsetzung der PREMIUM PERSONAL TRAININGS®-Ziele idealerweise zwei bis drei Trainingseinheiten von mindestens 90-120 Minuten pro Woche erforderlich. Mit Einhaltung Ihrer fest vereinbarten Termine garantieren Sie sich das Erreichen Ihrer persönlichen Ziele und zugleich Ihrem PPT Ihre Bereitschaft für eine zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

3. Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen bzw. zu minimieren, wird vor Trainingsbeginn vom PPT bzw. bei Bedarf von unserem Kooperationspartner, Dr. Karl-Heinz Zeilberger (Internist, Sportmediziner und Leistungsdiagnostiker) ein Gesundheits-Check-up durchgeführt. Diese persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Das ET-PPTK gründet auf den Säulen Anamnese, Erfassung der Lebensgewohnheiten, Fitness-Gesundheits-Check-Up, Orthopädische Analyse und Muskelfunktionsdiagnostik. Bei gesundheitlichen Vorbelastungen oder Einschränkungen wird das Training nur in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt durchgeführt.

4. Mit Abschluss der jeweiligen Auftragserteilung, die einzelnen Trainingseinheiten betreffend, erklärt der Klient verbindlich, das PREMIUM-PERSONAL-TRAININGS-Programm sowie die jeweilige gebuchte Trainingseinheit wahrnehmen zu wollen. Die schriftliche Auftragserteilung ist ein bindendes Angebot. Ich bin berechtigt, das in der Auftragserteilung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich durch Auftragsbestätigung oder durch Abhalten der Trainingseinheit an den Klienten erklärt werden.

5. Alle Nebenabreden und Zusagen werden erst durch schriftliche Aufnahme in die Auftragsbestätigung, in den Vertrag oder eine sonstige schriftliche Bestätigung wirksam.

6. An allen Trainingskonzepten, -plänen etc. – auch in elektronischer Form – behalte ich mir alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne Genehmigung nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden.

7. Die individuellen Trainingseinheiten und der Trainings- bzw. Coaching-Ort werden mit dem Klienten jeweils schriftlich vereinbart. Telekommunikative Übermittlung, z.B. eMail, Telefax, SMS genügt.

III. Preise

1. Meine allgemeinen Preisangaben (z.B. Flyer, Internet) sind freibleibend.

2. Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Die Preise erhöhen sich jährlich automatisch um drei Prozent zum Beginn des Jahres.

4. Die Preise verstehen sich zuzüglich sonstiger Aufwendungen (z.B. Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge in Fitnessstudios, Platzgebühren, Behandlung durch Arzt, Physiotherapeuten etc., Reise- und Spesenkosten), sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die Abrechnungsmodalitäten der jeweiligen Kooperationspartner.

5. Fahrtkosten zum Klienten sind ausschließlich in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr möglich und werden mit 0,50 €/km zzgl. MwSt. abgerechnet. Das Anfahrtshonorar beträgt 50 % des Honorars.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzug

1. Mangels abweichender Vereinbarung sind meine Rechnungen in vollem Umfang innerhalb von 5 Tagen nach Erbringung der Trainingseinheit, Rechnungsstellung oder Eintritt des Annahmeverzugs zur Zahlung fällig. Zahlt der Klient die Rechnung nicht nach Ablauf von 5 Tagen seit Fälligkeitstag, kommt der Klient ohne weitere Erklärungen von mir in Zahlungsverzug; Spätestens tritt Zahlungsverzug ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bzw. einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung die Zahlung erfolgt. Kommt der Klient in Verzug, bin ich berechtigt, pauschale Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem gemäß § 247 BGB maßgebenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Mir ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist; in diesem Fall bin ich berechtigt, diesen geltend zu machen.

2. Gerät der Klient mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug oder wird ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, bin ich unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Klienten sofort fällig zu stellen und sämtliche Leistungen zurückzubehalten.

V. Stornierung, Umbuchung

1. Bei Stornierungen, Umbuchungen (Umbuchen auf ein anderes Datum oder eine andere Uhrzeit), bei Krankheit oder Verletzungen durch den Klienten, gleich aus welchem Grund, die spätestens 48 Stunden (Wochenende und Feiertage ausgenommen) vor vereinbarter Trainingseinheit bei mir schriftlich eintreffen, z.B. eMail, Telefax genügt, wird der Klient vollständig von der Zahlung der vereinbarten Kursgebühr befreit. Bei kurzfristigen – weniger als 48 Stunden (Wochenende und Feiertage ausgenommen) vor der vereinbarten Trainingseinheit – Stornierungen oder Umbuchungen des Klienten sind 100 % der Kursgebühren zu entrichten, wenn kein Ersatz-Klient gebucht bzw. angegeben wird. Bei Fernbleiben des Klienten von der Trainingseinheit sind ebenfalls 100 % der Kursgebühren zu entrichten. Umbuchungen und Stornierungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform (telekommunikative Übermittlung, z.B. eMail, Telefax, genügt) und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch meine schriftliche Rückbestätigung. Nach Beginn der Kurseinheit ist dem Klienten eine Umbuchung bzw. Stornierung versagt.

2. Bei Ausfall oder Änderungen der Kurseinheit aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit des PPT, Unmöglichkeit der Durchführung der Trainingseinheit am geplanten Veranstaltungsort) und bei von mir nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Trainingseinheit. In Absprache mit dem Klienten wird die Trainingseinheit so bald als möglich nachgeholt. Der Klient wird bei Terminabsagen, Terminänderungen und bei längerer Verhinderung des PPT (z.B. Urlaub) rechtzeitig und frühestmöglich informiert. Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

VI. Kündigung

Das zwischen den Parteien bestehende Coaching-Dienstleistungsverhältnis ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Schluss des Kalendermonats kündbar. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Recht der Parteien auf eine außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.

VII. Garantie, Haftung, Haftungsbeschränkungen

1. Garantien im Rechtssinne, insbesondere eine Garantie den Trainingserfolg betreffend, erhält der Klient von mir nicht.

2. Ich hafte in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von mir oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen hafte ich nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die – auch leicht fahrlässige – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer, der in Satz 1 oder 2 dieses Abs. VII Ziffer 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Meine Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer, der in Satz 2 dieser Ziffer 2 aufgeführten Ausnahmefälle, vorliegt.

3. Die Regelungen der vorstehenden Ziffer 2 gelten für alle Schadensersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Klienten ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

VIII. Gegenansprüche, Übertragbarkeit

1. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Klienten auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

2. Der Klient hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch mich anerkannt wurden.

3. Der Klient kann Rechte aus mit mir geschlossenen Verträgen nur mit meiner Zustimmung übertragen oder Abtretungen von Ansprüchen vornehmen.

IX. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

2. Als Erfüllungsort für die von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen und als alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis wird, soweit Vereinbarungen hierüber gesetzlich zulässig sind, München vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Klient keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Ich bin jedoch nach meiner Wahl berechtigt, am Sitz des Klienten zu klagen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. der Vereinbarungen mit dem Klienten einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Haftungsausschluss